
WILDSCHUTZ UND JAGDAUFSICHT
Unter Wildschutz kann sowohl der Schutz der Wildtiere (im engeren Sinn Wildtierschutz, im weiteren Sinn auch Naturschutz) sowie der Schutz vor Wildtieren (Wildschadensverhütung) verstanden werden. Der Wildtierschutz umfasst dabei verschiedene Perspektiven: Der Schutz des Individuums bezieht sich v.a. auf Aspekte des Tierschutzes; die Perspektive der Population oder sogar der Art als Ganzes auf die Aspekte des Ökosystems. Dabei kann ein Zielkonflikt zwischen Tierschutz und Naturschutz entstehen.
Für den Schutz von Populationen ist der Lebensraum entscheidend. Insofern ist der Begriff «Artenschutz» irreführend, denn ohne entsprechenden Schutz der Lebensräume können viele Arten nicht überleben. Ein Beispiel dafür ist der Feldhase, dessen Bestände v.a. im Mittelland immer noch zurückgehen, obwohl er nicht mehr bejagt wird und diverse Schutzanstrengungen ergriffen worden sind. Die Jagdgesellschaft Kienberg kann sich mit Beratung und ggf. in Projekte zur Lebensraumaufwertung einbringen.
Jede Jagdgesellschaft im Kanton Solothurn hat im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen ein verantwortlicher Jagdaufseher oder eine Jagdaufseherin sowie eine Stellvertretung zu stellen. Diese nehmen im Wesentlichen die Aufgaben der Wildhut war. Jagdaufseher oder Jagdaufseherinnen üben dabei die zum Schutz der Wildtiere und zur Gewährleistung der Jagd nötigen Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus, soweit diese nicht einem anderen Organ oder einer Behörde obliegen.
Unfälle mit Wildtieren:
Mit steigender Dichte der Wildtiere und des Verkehrs nimmt auch das Risiko für Verkehrsunfälle mit Wildtieren zu. Wir tragen durch die gezielte Bejagung entlang der Verkehrsachsen zur Prävention solcher Unfälle bei.
Sollten Sie doch an einem solchen Unfall beteiligt sein, sind folgende Verhaltensregeln wichtig:
Verhalten bei einem Unfall mit Wildtieren:
* An übersichtlicher Stelle anhalten und Pannenblinker / Warnblinker einschalten
* Alarmierung über Tel. 117 (Notfallzentrale bietet Jagdaufsicht des Reviers auf)
* Leuchtweste anziehen
* Unfallstelle mit Pannendreieck sichern: Unbedingt auf Selbstschutz achten
* Keinesfalls sich verletzten Wildtieren nähern: Diese können für Menschen sehr gefährlich sein! Bitte warten Sie im Auto oder am Strassenrand, bis die Jagdaufsicht eintrifft.
Wer die Unfallstelle verlässt und nicht alarmiert, macht sich strafbar! Das Aufgebot der Jagdaufsicht hat keine Strafanzeige zur Folge. Zudem stellt die Jagdaufsicht die für die Versicherung benötigten Formulare aus. Der gesetzlich festgelegte Unkostenbeitrag von CHF 200.- wird in der Regel von den Versicherungen übernommen.
Warum wird keine Tierärztin / kein Tierarzt aufgeboten? Die Präsenz von Menschen verursacht bei verletzten Wildtieren enormen Stress. Die Situation kann nicht mit dem Auffinden von verwaisten Jungtieren verglichen werden, welche u.U. in einer Auffangstation aufgezogen werden können. Nach Verkehrsunfällen weisen Wildtiere schwerwiegende innere Verletzungen und Knochenbrüche auf (Polytraumata), deren Behandlung schlechte Prognosen hätten. Die für die Behandlung benötigte Bildgebung und der damit verbundene Transport ist in dieser Situation nicht realistisch. Deshalb werden verletzte, noch lebende Wildtiere durch den sog. Fangschuss von ihrem Leiden erlöst. Unsere jagdberechtigten Personen werden dafür auch speziell ausgebildet. Bei Tieren, welche nach dem Unfall noch mobil sind und sich von der Unfallstelle entfernen, wird ein speziell ausgebildetes Hundegespann (Suchhund plus Hundeführer) für die Nachsuche aufgeboten.
Wildtiermanagement:
Müssen Wildtiere «gemanagt» werden? Die Antwort häng von den gesellschaftlichen und somit auch von den politischen Zielen ab. Soll ein Ausgleich der Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen wie Land-/Waldwirtschaft, Verkehrsteilnehmende, breite Bevölkerung (Freizeit, Sport) und Naturschutz erreicht werden, ist ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement nicht nur sinnvoll, sondern zwingend. Die Jagd selbst steht dabei im Spannungsfeld Naturschutz – Wildschadensverhütung - Unfallverhütung – Prävention Wildtierkrankheiten – Nahrungsmittelproduktion. Die Jagd ist somit auch ein Element des Wildtiermanagements und hat als Aufgabe, zum Ausgleich zwischen den verschiedenen Ansprüchen beizutragen.
Warum Regulierung? Würden wir in einer von menschlichen Aktivitäten unberührten Landschaft leben, würde sich die «Natur» selbst regulieren. Nur schon der Umstand, dass wir aber in dieser Landschaft leben, zeigt den Widerspruch in dieser Aussage. Aus ökologischer Sicht (wir referenzieren hier auf die Ökologie als Naturwissenschaft) ist eine Unterscheidung zwischen Natur und Kultur schwierig, zumal die Kultur durchaus auch als evolviertes Verhalten der Spezies Homo sapiens und somit als Teil der Humanbiologie betrachtet werden kann. Am ehesten könnte der Begriff Kultur von der Natur durch den Umstand abgegrenzt werden, dass Kultur sich aus menschlichem Handeln ergibt und wir damit direkten Einfluss darauf haben. Im Endeffekt handelt es sich aber um eine vollends anthropozentrische Sichtweise. Und auch die Kultur unterliegt im weitesten Sinn den Prinzipen der Ökosystemdynamik. Insofern ist für ein sinnvolles und zielführendes Wildtiermanagement das profunde Verständnis der dynamischen Interaktionen im betreffenden Ökosystem unabdingbar. Im Fall unserer Wildtiere bedeutet das konkret, die Zusammenhänge zwischen natürlichem und durch die Land- und Waldwirtschaft beeinflussten Nahrungsangebot, der Reproduktion der Wildtiere bzw. deren Wildtierbiologie und dem ökologischen Gefüge (inkl. Prädation, Feinvermeidung, Parasiten, Dichtestress etc.) zu verstehen. Am Beispiel Reh lässt sich das recht gut veranschaulichen: In naturnahen Wäldern lassen sich deutlich weniger Rehe pro Fläche beobachten (ca. 5-8 Individuen pro 100 ha) als in unserer strukturierten, landwirtschaftlich genutzten und von Verkehrswegen durchschnittenen Landschaft. Auch die Waldwirtschaft und der Klimawandel spielen hier eine wichtige Rolle: Für Klima-angepasste Wälder brauchen wir eine Naturverjüngung mit entsprechenden Baumarten. Da die meisten dieser Baumarten gerne von Rehwild verbissen werden, ist eine Bestandes-Regulierung in unserer Kulturlandschaft (einschliesslich genutzter Wälder) unumgänglich. Wir beeinflussen unsere Umgebung stark, deshalb sollten wir auch unsere Verantwortung dafür tragen und nicht einfach einer undefinierten «Natur» die Regulierung überlassen (und nicht nach dem Motto: Wenn Autos auch als Teil der Natur definiert werden, dann sind Verkehrsunfälle ein «natürlicher» Regulierungsmechanismus)
Wie funktioniert Wildtiermanagements? Das Wildtiermanagement umfasst grob die fünf Schritte (1) Situationserhebung, (2) Ziele festlegend, (3) Massnahmen festlegen, (4) Massnahmen umsetzen, und (5) Wirkung der Massnahmen überprüfen.
Für die Situationserhebung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Dazu zählen u.a. die systematische Erfassung von Beobachtungen, Ansitzzählungen, Scheinwerfertaxation, Spurentaxation, Fotofallenmonitoring, akustisches (aktives oder passives) Monitoring, Verbiss-Analysen, Wildschadensanalysen oder die systematische Auswertung der Jagdstatistik (Fallwild, Anzahl erlegte Tiere und deren Geschlecht, Gewicht, Gesundheitszustand etc.). Grundsätzlich können bei vielen Wildarten die Bestände nur geschätzt werden. So können z.B. Fotofallenmonitoring oder genetische Analysen mit der Fang-Wiederfang-Methode kombiniert werden, dies ist aber mit hohen Aufwänden verbunden. Im Rahmen der Jagdplanung wird ein pragmatischer Ansatz gewählt und die Methoden der Bestandserhebung der Situation entsprechend angepasst.
Jagdliche Massnahmen sind nur ein Teil der Möglichkeiten im Rahmen eines Wildtiermanagement. Ja nach Tierart, Bestand, Verbiss bzw. Wildschadenssituation nutzen wir ein ganzes Repertoire an jagdlichen Methoden (à Jagdbetrieb). Eine gewisse Vielfalt der Jagdmethoden ist wichtig, um möglichst tierschutzgerecht, störungsarm, aber effizient die Managementziele zu erreichen.
Rehkitz- bzw. Jungtierrettung:
Jährlich werden in der Schweiz schätzungsweise mehrere tausend Rehkitze bei der Grasernte „vermäht“. Diese Unfälle mit Mähmaschinen führen zu Verstümmelungen und in vielen Fällen zu einem fürchterlichen Tod der Kitze. Der Grund für dieses „Vermähen“ liegt in einem angeborenen Verhalten der Kitze, bei Gefahr an Ort und Stelle still im Gras liegend zu verharren, anstelle der Flucht. Grundsätzlich sind die Landwirtinnen und Landwirte für das Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung solcher Unfälle verantwortlich. Jedes Jahr unterstützen wir aber gerne die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter auf dem Gebiet des Jagdreviers Kienberg bei der Verblendung der Wiesen vor dem Grasschnitt. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass keine Rehkitze „vermäht“ werden.
Durch das Verblenden sollen die Rehgeissen veranlasst werden, ihren Nachwuchs aus der Wiese zu bringen. Je nach Zeitpunkt, Dichte der Verblendstangen und Lage und Struktur der Wiesen ist der Erfolg nicht immer garantiert. So haben wir am Morgen nach dem Verblenden schon Rehkitze in unmittelbarer Nähe zu Verblendstangen gefunden. Die Entwicklung von Drohnen mit Wärmebildkameras eröffnet nun die Möglichkeit, anstelle oder ergänzend zum Verblenden vor dem Mähen die Wiesen effizient abzusuchen. Mit der Drohne kann die Erfolgsquote deutlich erhöht und damit viele Rehkitze vor einem qualvollen Tod bewahrt werden.
Die Jagdgesellschaft Hubertus Kienberg unterstützt mit einem Team aus Drohnenpiloten und Helfern die Landwirte bei der Vermeidung von Unfällen durch die Zeit des Grasschnitts. Bei der Rehkitzrettung mit Drohne fliegt eine Pilotin oder Pilot unmittelbar vor dem Mähen die entsprechenden Wiesen ab. Dabei ist es enorm wichtig, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter uns rechtzeitig vor dem Grasschnitt informieren und unmittelbar nach der Suche die entsprechenden Wiesen mähen.
Anmeldung: Damit ein Rettungsteam, bestehend aus Drohnenpilotin oder Drohnenpilot sowie 1-3 Helferinnen und Helfer aufgeboten werden kann, sollte die Anmeldung 48 h vor dem Mähtermin, mind. Aber 24 h davor bei der Kitzrettungs-Koordination erfolgen.
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Bei der Anmeldung bitte zu mähende Wiesen genau bezeichnen. Bei vielen Anmeldungen hat das Kitzrettungs-Team keine Zeit, die Wiesen zu suchen. Das Anmähen der Wiesen sowie das Abstecken dieser mit Verblend-Fahnen hilft dem Rettungsteam und erhöht die Effizienz und Sicherheit, da die führenden Rehgeissen ihre Kitze bereits in der Nacht aus der Wiese führen.
Falls die Anmeldefrist von 24 h nicht eingehalten werden kann, bitten wir die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte die Wiesen selber zu verblenden und dies ebenfalls der Kitzrettungs-Koordination zu melden. Falls weder Kitzrettungs-Koordinatorin noch die Stellvertretung (Jagdaufsicht) nicht erreichbar sind, bitten wir um Meldung an den betreffenden Revierteil-Verantwortlichen (-> Koordination Rehkitzrettung).
Jagdbetrieb:
Im Revierjagdsystem des Kantons Solothurn erstrecken sich jagdliche Tätigkeiten über das ganze Jahr. Je nach Jahreszeit werden unterschiedliche Wildarten bejagt. Im Januar und Februar steht dabei die Jagd auf Schwarzwild im Vordergrund. In dieser Zeit kann auch der Fuchsbestand im Hinblick auf eine Entlastung der Fuchsprädation in der Brut- und Setzzeit reguliert werden. In den Monaten März und April beschränkt sich die Jagd nur auf Schwarzwild (nur bis zweijährige Individuen) in wildschadensgefährdeten landwirtschaftlichen Flächen. Ab Mai bis Mitte Dezember erfolgt dann die Jagd auf Rehwild, wobei von Mai bis September nur Böcke und nicht-führende weibliche Tiere (Schmalrehe und Galtgeissen) bejagt werden. Führende Rehgeissen und Kitze werden in dieser Zeit geschont. Mit dem Spätsommer und Herbst beginnt dann die Hauptjagdzeit (ab August Gämse, ab Oktober alles Rehwild). Auch die Jagdmethoden unterscheiden sich jahreszeitlich. Während der meisten Zeit erfolgt die Jagd hauptsächlich durch Ansitz, bei Bedarf auch durch Pirsch. Bewegungsjagden werden im Zeitraum Oktober bis Dezember durchgeführt, bei Bedarf auf Schwarzwild im kleineren Rahmen auch noch im Januar und Februar. Die im Revier Kienberg angewandten Jagdmethoden werden im Folgenden kurz erläutert.
Ansitz:
Stilles Warten des Jägers / der Jägerin auf einer Ansitzeinrichtung (Hochsitz, Kanzel). Diese Jagdart ermöglicht ein sehr gutes Ansprechen und Beobachten der Tiere, erlaubt präzise Schüsse auf weiter Distanzen (gesetzliche Grenze bis max. 200 m) und ist sehr störungsarm, weshalb diese Jagdart wenn immer möglich zu bevorzugen ist.
Pirsch:
Die Jägerin oder der Jäger bewegen sich langsam (mehr pirschend stehen als gehen) und still durch geeignete Teile des Reviers. Dabei wird der Pirschpfad so ausgewählt, dass das Wild möglichst nicht durch die Anwesenheit der Jägerin / des Jägers beunruhigt wird (Wind, Deckung etc.). Die Pirsch als Methode wird dann gewählt, wenn das Wild an den Ansitzeinrichtungen nicht sichtbar wird (z.B. bedingt durch Windrichtung, Nahrungsangebot etc.).
Nachtjagd: Die Nachtjagd ist im Prinzip nicht eine eigene Methode, sondern kann als nächtliches Ansitzen oder Pirschen erfolgen. Sie ist nur ausserhalb des Waldes (mit Ausnahmen) und auf wenige Wildarten beschränkt. Insbesondere ist sich für die wirksame Schwarzwildbejagung und somit für die Wildschadensverhütung wichtig.
Bewegungsjagden:
Unter Bewegungsjagden lassen sich verschiedene Untervarianten zusammenfassen. Ihnen gemeinsam ist die Bewegung des Wildes durch den Einsatz von Treibern und geeigneten Hunden. Dabei ist es aus Gründen des Tierschutzes und der Wildbretqualität sehr wichtig, dass die Wildtiere (bei uns v.a. Reh- und Schwarzwild) nicht gestresst oder gar gehetzt werden. Deshalb dürfen für die Jagd nur geeignete Hunde eingesetzt werden, welche, sobald sie auf eine Fährte eines Wildtieres stossen, diese langsam und spurlaut (bellend) verfolgen. Dabei soll der Hund in einem sicheren Abstand vom Wildtier diesem folgen. Bewegungsjagden stellen eine starke Beunruhigung des betreffenden Gebiets dar, können aber sehr effizient sein. Wenn Bewegungsjagden nur in bestimmten Gebieten und in diesen nur einmal im Jahr durchgeführt werden, ist allerdings diese Beunruhigung mit deutlich weniger Stress für die Wildtiere verbunden als mit permanenten Störungen durch Freizeitaktivitäten. Dies zeigen auch wissenschaftliche Studien, welche mittels Telemetrie die Bewegung des Wildes während Jagden mit Störungen durch Freizeitaktivitäten verglichen und / oder Stresshormon-Ausschüttungen untersuchten. Trotzdem sollen Bewegungsjagden zurückhaltend durchgeführt werden.
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Hinweis für Waldbesucher: Während Bewegungsjagden werden an den grossen Zugangswegen Warnschilder bzw. Triopane (Aufschrift Vorsicht Jagd) aufgestellt. Grundsätzlich sind Bewegungsjagden so organisiert, dass Sie für andere Waldbenutzer keine Gefahr darstellen (u.a. durch strenge Sicherheitsregeln bezüglich Schussabgabe). Trotzdem empfehlen wir, die bejagten Areale nach Möglichkeit zu meiden oder zumindest auf den Waldwegen zu bleiben und Hunde an der Leine zu führen. Aktivitäten abseits der Waldwege (z.B. Pilzsuchen) sind während der Jagd im bejagten Gebiet zu unterlassen. Die einzelnen Jagdtriebe dauern maximal 1.5-2 Stunden und werden durch Hornsignale an- bzw. abgeblasen. Im Zweifelsfall dürfen Sie sich mit der Jagdleitung (àüber den Verein) in Verbindung setzen.
Beizjagd:
Für die Beizjagd werden Greifvögel aber auch Windhunde, Geparde und Kormorane eingesetzt. In Europa wird die Beizjagd ausschliesslich mit Greifvögeln ausgeübt.
Für die Beizjagd, die falknerische Haltung sowie das freie Fliegen von Greifvögeln braucht es in der Schweiz in aller Regel eine Jagdberechtigung (Jägerprüfung) und eine Beizberechtigung (Falknerprüfung) sowie die Einwilligung der Jagreviere resp. des Kantons (Revier- oder Patentsystem)
Die Greifvogelhaltung ist in der Tierschutzverordnung geregelt und bedingt eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA).
Beizjagd in der Schweiz: Für Beizjagd bietet sich als Beute in weiten Teilen der Schweiz vor allem die Raben -und Saatkrähe an. Eingesetzt werden heute vorwiegend Wanderfalken, Habichte und Harris-Hawk. Die Vögel stammen alle aus Zuchten.
Bei der Beizjagd jagt der Greifvogel von der Faust des Falkners einen Krähenschwarm an.Der Beizvogel ist auch in der Lage aus einem Schwarm die schwächste Krähe zu erkennen und zu
erbeuten. Gebiete in denen regelmässig gebeizt wird, werden von den Krähen als unsicher erkannt und gemieden. Dieser Tatsache kommt grosse Bedeutung zu. Die heute zunehmend nötige Vergrämung von grossen Vogelschwärmen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (biologische Vogelvergrämung) ist eine Chance für die Beizjagd.